Steuern in Dubai – Mythen & Fakten

Steuern in Dubai – Mythen & Fakten

Dubai wirbt mit 0 % Einkommensteuer – und das stimmt für Privatpersonen. Dennoch kursieren viele Mythen. In diesem Überblick erfährst du, welche Regeln wirklich gelten, welche Ausnahmen existieren und wie die 9 % Körperschaftsteuer Unternehmen betrifft. Für deinen Gesamtplan verlinke ich auf Auswandern nach Dubai, Firmengründung und Lebenskosten.

Einkommensteuer: Auf persönliches Einkommen fällt in den VAE keine Steuer an. Wichtig ist aber die steuerliche Ansässigkeit (Residency). Wer seinen Lebensmittelpunkt (Wohnung, Aufenthaltstage) weiterhin in Deutschland hat, kann dort steuerpflichtig bleiben. Ein sauberer Umzug mit Abmeldung, Aufenthaltsgenehmigung und realer Präsenz in den VAE ist entscheidend.

Körperschaftsteuer (9 %): Seit 2023 gilt sie auf Unternehmensgewinne über einem Freibetrag (kleine Firmen profitieren teilweise). Freezones haben Sonderregeln – die tatsächliche Begünstigung hängt von „Qualifizierten Aktivitäten“ und Substanzanforderungen ab. Sprich: Büro, Mitarbeiter oder reale Geschäftstätigkeit können relevant sein.

Umsatzsteuer (VAT): 5 % bei entsprechenden Schwellen. Für viele Startups zunächst kein Thema, spätere Registrierung ist aber einzuplanen.

Praxis-Tipp: Baue echte „Substance“ auf – Mietvertrag, lokales Konto, Telefon, Verträge. Lies dazu Arbeiten in Dubai und Auswandern, um deinen Zeitplan realistisch zu strukturieren. Für Langfristigkeit: prüfe das Golden Visa.

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